1. Startseite
  2. >
  3. Blaulicht
  4. >
  5. Magdeburg
  6. >
  7. Mann fährt mit 9-Euro-Ticket auf Güterzug nach Magdeburg

Das war knapp Lebensbedrohlich: Mann fährt mit 9-Euro-Ticket auf Güterzug nach Magdeburg

Obwohl ein Mann ein gültiges 9-Euro-Ticket bei sich hatte, fuhr er anstatt mit einer Regionalbahn auf einem Güterzug nach Magdeburg/Sudenburg.

Aktualisiert: 02.08.2022, 15:44
Ein Mann ist auf einem Güterzug nach Magdeburg/Sudenburg gereist - obwohl er ein gültiges 9-Euro-Ticket bei sich trug. Symbolfoto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Mann ist auf einem Güterzug nach Magdeburg/Sudenburg gereist - obwohl er ein gültiges 9-Euro-Ticket bei sich trug. Symbolfoto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa ZB

Magdeburg (vs) - Am 1. August um kurz nach 10.00 Uhr wurde die
Bundespolizei durch einen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn telefonisch darüber informiert, dass am Bahnhof Wellen eine Person auf einen langsam fahrenden Güterzug aufgesprungen sei. Sofort begab sich eine motorisierte Streife mit Sirene und Martinshorn zum Haltepunkt Sudenburg, an dem der Güterzug gestoppt werden sollte.

Als die männliche Person den Funkstreifenwagen erkannte, sprang diese von dem Zug, verletzte sich dabei leicht am Bein und wurde durch die Einsatzkräfte gestellt. Diese riefen einen Rettungswagen hinzu. Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die
Einsatzkräfte eine betäubungsmittelähnliche Substanz, vermutlich Cannabis, und stellten die Droge sicher. Weiterhin wurde ein gültiges 9-Euro-Ticket aufgefunden und die eingesetzten Beamten erklärten dem jungen Mann, wie man dieses richtig in Zügen nutzt.

Durch die waghalsige Aktion und den Stopp des Güterzuges kam es bei zwölf Zügen zu 360 Minuten Verspätungen. Der aus Gambia
stammende Mann hatte mehr Glück als Verstand. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei nochmals darauf hin: Personen im Gleisbereich oder gar auf den Zügen begeben sich mit ihrem Handeln in Lebensgefahr. Den blinden Passagier erwarten Anzeigen wegen Verstößen gegen die Eisenbahnbetriebsordnung und des Betäubungsmittelgesetzes.