Pilotprojekt
Legal kiffen: 370 Personen in Basel dürfen ihr Cannabis bald in Apotheken abholen

Das Basler Pilotprojekt Weed Care startet am 15. September. Die Studie will herausfinden, wie sich eine legale Abgabe auf die Gesundheit der Konsumenten auswirkt. Anmeldungen sind ab heute möglich.

Zara Zatti
Drucken
Ab dem 15. September können rund 370 Baslerinnen und Basler ihr Gras legal beziehen.

Ab dem 15. September können rund 370 Baslerinnen und Basler ihr Gras legal beziehen.

Boris Bürgisser

Selten war eine Pressekonferenz in Basel so gut besucht. Das Basler Pilotprojekt zur regulierten Abgabe von Cannabis an 370 Studienteilnehmende lockte am Donnerstag Journalistinnen und Journalisten aus dem ganzen Land an. Das liegt daran, dass es das erste Projekt dieser Art in der Schweiz ist. Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger begann mit den Worten: «Wir wollen nicht missverstanden werden, gar kein Cannabiskonsum wäre mir lieber. Aber wir haben gesehen, dass wir den Konsum mit einem Verbot nicht minimieren können.»

Die Studie wird vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel und der Universität Basel durchgeführt und will herausfinden, wie sich eine legale Abgabe auf das Konsumverhalten und die Gesundheit von Cannabiskonsumenten auswirkt. Die Erkenntnisse sollen als Diskussionsgrundlage für eine zukünftige Cannabispolitik dienen. Rechtlich möglich sind solche Pilotversuche zum regulierten Verkauf zu Genusszwecken seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2021.

First come, first served

Rund 370 Personen können an der Studie teilnehmen. Dafür muss man über 18 Jahre alt, in Basel wohnhaft und bereit sein, alle sechs Monate eine Onlinebefragung auszufüllen. Bedingung ist auch, dass man schon vor der Studie Cannabis konsumiert hat. Dies wird mittels einer Urinprobe getestet. Wer sich in einer stationären psychiatrischen Einrichtung befindet, eine akute Psychose durchlebt oder schwanger ist, darf ebenfalls nicht teilnehmen.

Cannabis gilt in der Schweiz als verbotene Substanz, sofern es einen Gehalt von über einem Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs THC aufweist.

Cannabis gilt in der Schweiz als verbotene Substanz, sofern es einen Gehalt von über einem Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs THC aufweist.

Noah Berger / AP

Melden sich mehr Personen an, als teilnehmen können, gilt: First come, first served. Diejenigen, die es in die Studie geschafft haben, können in neun Basler Apotheken ihr Cannabis beziehen und erhalten einen Teilnehmerausweis. Dieser muss in der Apotheke gezeigt werden und dient auch dazu, sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. Teilnehmende dürfen bis zu zehn Gramm Studiencannabis originalverpackt bei sich tragen. Weiterhin verboten bleibt es, dieses in der Öffentlichkeit zu konsumieren oder unter Cannabiseinfluss Auto zu fahren.

In der Schweiz gilt Cannabis mit einem THC-Gehalt über einem Prozent als verbotenes Betäubungsmittel. Seit 2013 wurde der Konsum aber entkriminalisiert, heisst der Besitz bis zu zehn Gramm bleibt straffrei und beim Konsum erhält man nur eine Ordnungsbusse. 34 Prozent der Schweizer Bevölkerung konsumiert in ihrem Leben einmal Cannabis, vier Prozent mindestens einmal im Monat. Trotz des Verbotes blieb der Anteil der Bevölkerung, der mindestens einmal im Monat kifft, zwischen 2012 und 2017 stabil.

«Makko Haze», «Strawberry Resin» oder «Durban Bourbon»: Sechs Sorten gibt es in den Apotheken zu holen.

«Makko Haze», «Strawberry Resin» oder «Durban Bourbon»: Sechs Sorten gibt es in den Apotheken zu holen.

Pure Holding AG

Mit der Studie sollen verschiedenen Massnahmen getestet werden, die die Gesundheit der Konsumierenden fördern. So werden etwa nur Produkte ohne Verunreinigungen und synthetischen Cannabinoiden verkauft, was auf dem Schwarzmarkt oftmals nicht der Fall ist. Zudem werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über risikoärmere Konsumformen oder Produkte informiert. Stellen die Apothekerinnen oder die Studienärzte einen problematischen Konsum oder auffälliges Verhalten fest, wird Unterstützung angeboten.

Die Studie startet am 15. September und dauert bis Ende März 2025. Es wird zwei Studiengruppen geben. Die erste wird gleich zu Beginn Zugang zum legalen Cannabis bekommen, die zweite Gruppe erst nach sechs Monaten. Somit kann der Einfluss einer regulierten Abgabe betrachtet werden.

Maximal 200 Gramm pro Monat

Geliefert wird das Cannabis von der Pure Production AG aus dem aargauischen Zeiningen. Sechs Produkte mit unterschiedlichem THC-Gehalt bieten sie für das Pilotprojekt an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich in den Apotheken beraten lassen, welches am besten zu ihnen passt. Die Preise orientieren sich am THC-Gehalt und am Schwarzmarkt und liegen zwischen acht und zwölf Franken pro Gramm.

Maximal können im Monat zehn Gramm reines THC bezogen werden. Beim Produkt «Pineapple Train», das den geringsten THC-Gehalt aufweist, entspricht das 200 Gramm im Monat.

Keystone-SDA