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Urteil am Verfassungsgerichtshof Bayerische Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen die Verfassung

Vor zwei Jahren führte Bayern die Grenzpolizei wieder ein. Dagegen zogen die Grünen vor Gericht. Die bayerischen Verfassungsrichter gaben ihrer Klage nun in Teilen statt.
Ein Beamter der bayerischen Grenzpolizei (Archiv)

Ein Beamter der bayerischen Grenzpolizei (Archiv)

Foto: Lino Mirgeler / dpa

Die vor zwei Jahren wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof bei der Urteilsverkündung in München mit.

Zugleich betonte Gerichtspräsident Peter Küspert, dass es keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der generellen Wiedereinführung der Grenzpolizei gebe. Einzig die in Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes beschriebenen Aufgaben würden in Teilen gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen. Denn der unmittelbare Grenzschutz sei einzig Aufgabe des Bundes.

Für die Kläger, die Landtagsfraktion der Grünen, und ihre Vorsitzende Katharina Schulze ist das Urteil trotz der Differenzierung ein Erfolg: "Jetzt darf Markus Söder zwar das weiterhin bayerische Grenzpolizei nennen", sagte sie nach der Verkündung in München. Diese sei aber "nur noch eine leere Hülle, weil all das, was er will, was diese Polizei hätte machen dürfen, darf sie höchstrichterlich nicht". Der "Etikettenschwindel der Staatsregierung" sei damit entlarvt.

Statt bei der Grenzpolizei sollten die dortigen Beamten - bis 2023 sollen es 1000 sein - besser die überlasteten Kollegen im ganzen Land unterstützen, sagte Schulze. Innereuropäische Grenzkontrollen sollte es in einem vereinten Europa ohnehin nicht geben. Auch die SPD im Landtag erklärte, es sei gut, dass "dem bayerischen Sonderweg nun endlich Einhalt geboten wird".

Markus Söder im Juli 2018 an der bayerischen Landesgrenze

Markus Söder im Juli 2018 an der bayerischen Landesgrenze

Foto: Lino Mirgeler/ dpa

Die Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion sehen das völlig anders: "Im Kern ändert das an der Arbeit der Grenzpolizei nichts. Wir können in dem vollen Umfang, wie wir das in den letzten zwei Jahren getan haben, weiterarbeiten", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München. Wie bisher bleibe die unmittelbare Grenzkontrolle Aufgabe des Bundes.

Herrmann betonte, dass die vom Gericht zuvor für nichtig erklärte Vorschrift im Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes nicht für die Einführung der Grenzpolizei vor zwei Jahren neu geschaffen worden sei, vielmehr handele es sich um eine "alte Vorschrift, die schon seit Jahrzehnten besteht". Dass dies nun beanstandet worden sei, liege an einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die erst nach Beschluss des Gesetzes ergangen sei.

CSU-Chef Markus Söder hatte die 1998 aufgelöste Grenzpolizei nach seiner ersten Wahl zum Ministerpräsidenten wieder ins Leben gerufen. Sie war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen er der kriselnden CSU nach der Flüchtlingskrise neuen Boden unter den Füßen verschaffen wollte. Seinem Plan zufolge sollten gerade in Grenznähe infolge der Zuwanderung vielerorts verunsicherten Bayern offenbar ein neues Gefühl der Sicherheit erfahren und damit auch resistent werden gegen die rechtspopulistische AfD.

Tatsächlich lief die Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Grenzpolizisten und ihren Bundeskollegen bisher geräuschlos und unproblematisch. Nach Angaben von Joachim Herrmann hat die Grenzpolizei in den vergangenen beiden Jahren 67.000 Straftaten, Verkehrsdelikte und weitere Fahndungen bearbeitet. Derzeit seien rund 700 Mitarbeiter in der Schleierfahndung eingesetzt. Wir sind davon überzeugt, die Grenzpolizei ist gut und wichtig und richtig", sagte er. 

Für die Grünen ging es bei der Klärung aber um eine "verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit", wie es der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol nannte.

Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien, wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen wieder eingeführt.

sen/dpa/AFP
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