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Antidiskriminierungsgesetz Bayern will möglicherweise keine Polizisten mehr nach Berlin schicken

Wer in Berlin von der Polizei diskriminiert wird, kann durch ein neues Gesetz leichter auf Entschädigung klagen. Bayerns Innenminister befürchtet dadurch ein Haftungsrisiko für seine Beamten.
Berliner Bereitschaftspolizisten am 1. Mai 2019: Die Hauptstadtpolizisten bekommen häufig Unterstützung aus anderen Ländern

Berliner Bereitschaftspolizisten am 1. Mai 2019: Die Hauptstadtpolizisten bekommen häufig Unterstützung aus anderen Ländern

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Ralf Hirschberger/ dpa

Jedes Jahr sind bei den Demonstrationen zum 1. Mai in Berlin außer den Polizisten aus der Hauptstadt auch zahlreiche Beamte aus anderen Bundesländern im Einsatz. Wegen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin will Bayern jedoch womöglich bald keine Polizisten mehr zur Amtshilfe in die Hauptstadt schicken - zumindest solange es keine juristische Klarstellung zu den Haftungsrisiken gibt.

"Wir haben grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit und wir wollen uns auch nicht davonstehlen. Aber um das fortsetzen zu können, erwarten wir glasklare Belege, dass sich jetzt keine neuen Belastungen für unsere Beamten ergeben", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Nachrichtenagentur dpa. Es sei wichtig, dass das Thema bei der am Mittwoch in Erfurt startenden Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern auf der Tagesordnung stehe.

Herrmann: Berlin in der Bringschuld

"Wir brauchen die gegenseitige Unterstützung, aber es darf nicht sein, dass dadurch neue Haftungsrisiken für die eingesetzten Beamten entstehen", sagte Herrmann. Daher werde es nun auf der Konferenz darum gehen, dass die Gesetzesregelung nicht zu Problemen für den Einsatz von Beamten aus anderen Ländern führe. "Das haben die beiden großen Polizeigewerkschaften ja auch thematisiert, das sollten wir ernst nehmen."

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll die Menschen in Berlin besser vor behördlicher Diskriminierung schützen. Es soll Klagen - etwa gegen Polizisten oder eine Ticketkontrolle in der U-Bahn - erleichtern. Profitieren sollen jene, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status oder rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits zugesagt, dass mögliche Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche nach dem neuen Gesetz ausschließlich gegen das Land Berlin gerichtet sein könnten. Auch für einen bayerischen Polizisten würde demnach Berlin zahlen.

Pauschale Verdächtigung des gesamten öffentlichen Dienstes?

Um eine Haftung für seine Beamten komplett auszuschließen, sieht Herrmann die Hauptstadt dennoch in einer Bringschuld. "Das muss von Berlin nun klar dargelegt und ausgearbeitet werden. Denn Bayern ist nicht das einzige Land, das da massive Bedenken hat", sagte Herrmann.

Vielleicht hängen seine Bedenken auch damit zusammen: Laut Herrmann schießt das Gesetz am Ziel, Diskriminierung zu verhindern, weit vorbei. "Wir sind alle gemeinsam gegen Diskriminierung. Und wenn Berlin da was tun will, ist das das gute Recht des Landes, aber was passiert ist, ist aus unserer Sicht politisch falsch. Es ist völlig überzogen, den gesamten öffentlichen Dienst pauschal zu verdächtigen." Auch für Bayern gelte, dass jedem Einzelfall nachgegangen werden müsse, sollte es zu rassistischen Handlungen oder Äußerungen gekommen sein, immerhin müssten gerade Polizisten hier Vorbild sein. "Aber pauschale Vorwürfe gegen die Polizei aus allen Ländern helfen da nicht weiter."

Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition in Deutschland und ist gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften oder über längere Zeiträume unverzichtbar. Auch Bayern erhält zum Beispiel jedes Jahr zur Münchner Sicherheitskonferenz Amtshilfe aus anderen Ländern.

apr/dpa