Der chinesische Staatssender CGTN wird nach seinem Lizenzentzug in Großbritannien auch in Deutschland nicht weiter verbreitet. Hintergrund ist das seit Jahrzehnten bestehende Abkommen über grenzübergreifendes Fernsehen. Es bewirkt, dass ein Sender sein Programm in allen Unterzeichnerstaaten des Abkommens ausstrahlen darf, sobald er eine Lizenz in einem der Staaten erhalten hat.

CGTN war in Großbritannien lizenziert, bis das Land dem Sender dort vor wenigen Tagen die Erlaubnis entzog. Die britische Regulierungsbehörde Ofcom war laut CGTN nicht bereit, die Lizenz zu übertragen. Damit entfällt die Rechtsbasis für eine Weiterverbreitung des Programms auch in Deutschland.

Hierzulande sind die Landesmedienanstalten für die Lizenzierung von Medien zuständig, also auch für die Kontrolle der Weiterverbreitung. "Wir informieren die Kabelnetzanbieter derzeit darüber, dass die Ofcom dem Sender die britische Lizenz entzogen hat und das Programm damit auch in Deutschland nicht weiter verbreitet werden darf", sagte ein Sprecher der Landesmedienanstalt NRW auf Nachfrage von ZEIT ONLINE. Die Betreiber müssen das Programm dann aus ihrem Angebot entfernen. Die Medienanstalten überwachen das. "Wir prüfen dann natürlich auch, ob die Kabelnetzanbieter das Programm tatsächlich nicht mehr verbreiten", sagte der NRW-Sprecher. Über eine Prüfung der Sendeerlaubnis von CGTN hatte zuerst China.table berichtet. 

Eine Sprecherin aller deutschen Medienanstalten erläutert die Voraussetzung, unter der CGTN in Deutschland auf Sendung bleiben könnte: "Wenn der Sender in Deutschland weiter ins Kabelnetz will, müsste er den Netzbetreibern eine gültige Lizenz vorlegen." Beantragen müsste er die bei den Medienanstalten. Wie eine Umfrage der Gemeinsamen Geschäftsstelle der 16 Landesmedienanstalten ergab, hat sich der Sender darum bisher nicht bemüht: "Bisher liegt kein Antrag von CGTN auf eine Lizenz für Deutschland vor." Eine deutsche Lizenz für einen chinesischen Staatssender wäre auch ausgeschlossen, da der Rundfunk in Deutschland dem Gebot der Staatsferne unterliegt.

Die Regulierungsbehörde Ofcom in Großbritannien hat den Lizenzentzug für CGTN damit begründet, dass die redaktionellen Inhalte des Senders nicht vom angemeldeten Eigentümer, sondern über Umwege von der Kommunistischen Partei (KP) Chinas kontrolliert würden. CGTN war bisher im Free- und Pay-TV in Großbritannien per Satellit verfügbar.  

Als Reaktion darauf verbot China den Sender BBC World News – wegen "gesetzeswidriger Inhalte". Der Sender habe gegen die Richtlinien für die Berichterstattung im Land verstoßen, hieß es. Unter anderem sei der Grundsatz verletzt worden, "dass Nachrichten wahrheitsgetreu und fair sein sollten" und dass sie den "nationalen Interessen" Chinas nicht schaden dürften. 

In Deutschland reagierte Vodafone bereits: Nutzer schildern, dass in deren Kabelnetz das Programm schon seit Tagen nicht mehr empfangbar ist. Als Grund habe der Betreiber eine technische Störung angegeben. Vodafone verbreitete den Sender eigenen Angaben nach in den Kabelnetzen von NRW, Baden-Württemberg und Hessen. Ein Sprecher bestätigte auf Nachfrage von ZEIT ONLINE, dass CGTN derzeit wegen der entzogenen britischen Lizenz nicht eingespeist wird. Man sei mit den Landesmedienanstalten über das weitere Verfahren im Gespräch. 

Im Internet bleiben von Lizenzentzug betroffene Medien jedoch weiter aufrufbar, auch der Empfang über Satellit lässt sich nicht wirksam unterbinden. Das System der Lizenzierung kommt aus einer Zeit, in der Sendeplätze knapp waren, etwa im terrestrischen Rundfunk. In der Gegenwart besteht das Problem nicht mehr, da im Satellitenrundfunk oder durch das Internet ein nahezu unbegrenztes Platzangebot besteht.